VERKAUFSBEDINGUNGEN
1 Interpretation
1.1 In diesen Bedingungen:
„KÄUFER“ bezeichnet die Person, die das Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellung der Waren vom Verkäufer angenommen wird;
„WAREN“ bezeichnet die Waren (einschließlich etwaiger Warenlieferungen oder Teile davon), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen liefern soll;
„VERKÄUFER“ bezeichnet Glassworks International Limited, ein in England registriertes Unternehmen mit beschränkter Haftung unter der Nummer 05128445;
„VERTRAG“ bezeichnet den Vertrag über den Verkauf und Kauf der Waren;
„BEDINGUNGEN“ bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Standardverkaufsbedingungen und umfasst (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Sonderbedingungen;
„SCHRIFTLICH“ und jeder ähnliche Ausdruck umfasst Faxübertragung und E-Mail oder andere Formen der elektronischen Kommunikation.
1.2 Ein Verweis in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes gilt als Verweis auf diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten, neu in Kraft getretenen oder erweiterten Fassung.
1.3 Die Überschriften dieser Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
2 Grundlage des Verkaufs
2.1 Sofern nicht anders vereinbart, verkauft der Verkäufer die Waren und der Käufer kauft die Waren gemäß dem Angebot des Verkäufers und unterliegt in jedem Fall diesen Bedingungen, die den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, einschließlich etwaiger Bedingungen des Käufers, regeln.
2.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie zwischen den befugten Vertretern des Käufers und des Verkäufers schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht berechtigt, Zusicherungen bezüglich der Waren abzugeben, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrags erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen verlässt, die nicht bestätigt sind, jedoch berührt nichts in diesen Bedingungen die Haftung einer der Parteien für betrügerische Falschdarstellungen.
2.4 Alle Ratschläge oder Empfehlungen des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter an den Käufer oder seine Mitarbeiter oder Vertreter hinsichtlich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden, werden vollständig befolgt oder umgesetzt Das Risiko liegt beim Käufer und dementsprechend übernimmt der Verkäufer keine Haftung für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht bestätigt sind.
2.5 Alle typografischen, Schreib- oder sonstigen Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen vom Verkäufer herausgegebenen Dokumenten oder Informationen können ohne Haftung des Verkäufers korrigiert werden.
3 Bestellungen und Spezifikationen
3.1 Eine vom Käufer übermittelte Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie vom autorisierten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.
3.2 Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bedingungen einer vom Käufer übermittelten Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) sicherzustellen und dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren innerhalb einer ausreichenden Frist zur Verfügung zu stellen, um dem Verkäufer dies zu ermöglichen den Vertrag gemäß seinen Bedingungen zu erfüllen.
3.3 Menge, Qualität und Beschreibung der Waren sowie etwaige Spezifikationen für sie entsprechen dem Angebot des Verkäufers (sofern vom Käufer angenommen) oder der Bestellung des Käufers (sofern vom Verkäufer angenommen).
3.4 Wenn die Waren gemäß einer vom Käufer vorgelegten Spezifikation hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewendet werden sollen, stellt der Käufer den Verkäufer von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die dem Verkäufer zugesprochen werden oder die ihm entstehen im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Geschmacksmustern, Marken oder anderen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten anderer Personen, die sich aus der Nutzung von durch den Verkäufer ergeben, oder vom Verkäufer gezahlt bzw. deren Zahlung vereinbart wurde der Spezifikation des Käufers oder für Personen- oder Sachschäden, die durch den Umgang mit den betreffenden Waren entstehen, und der Verkäufer übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass das Verfahren für die Waren und ihren beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.
3.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, an der Spezifikation der Waren Änderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltenden gesetzlichen oder EU-Anforderungen zu entsprechen, oder, sofern die Waren gemäß der Spezifikation des Verkäufers geliefert werden sollen, deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.6 Eine Bestellung, die vom Verkäufer angenommen wurde, kann vom Käufer nicht storniert werden, außer mit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung, dass der Käufer den Verkäufer vollständig von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich) entschädigt (die Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben, die dem Verkäufer infolge der Stornierung entstehen.
4 Preis der Ware
4.1 Der Preis der Waren ist der vom Verkäufer angegebene Preis. Alle angegebenen Preise sind nur 30 Tage gültig oder bis zur vorherigen Annahme durch den Käufer. Nach Ablauf dieser Frist können sie vom Verkäufer ohne vorherige Ankündigung an den Käufer geändert werden.
4.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, durch Benachrichtigung des Käufers jederzeit vor der Lieferung den Preis der Waren zu erhöhen, um etwaige Kostensteigerungen für den Verkäufer widerzuspiegeln, die auf einen Faktor zurückzuführen sind, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt (z (z. B. Wechselkursschwankungen, Währungsregulierungen, Änderungen der Zölle, erheblicher Anstieg der Arbeits-, Material- oder anderen Herstellungskosten), jede Änderung der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen der Waren, die vom Unternehmen verlangt wird Käufer oder eine Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers oder durch das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
4.3 Sofern im Angebot des Verkäufers oder in einer Preisliste des Verkäufers nichts anderes angegeben ist und sofern zwischen Käufer und Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich alle vom Verkäufer angegebenen Preise inklusive Lieferung an den Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde
4.4 Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zu zahlen hat.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Vorbehaltlich besonderer schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarter Bedingungen kann der Verkäufer dem Käufer den Preis der Waren bei oder jederzeit nach der Lieferung der Waren in Rechnung stellen, es sei denn, die Waren müssen vom Käufer abgeholt werden oder Der Käufer nimmt die Waren zu Unrecht nicht entgegen. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Preis jederzeit in Rechnung zu stellen, nachdem der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder (je nach Sachlage). ) hat der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten.
5.2 Der Käufer muss den Preis der Waren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum des Verkäufers zahlen, und der Verkäufer ist berechtigt, den Preis zurückzufordern, auch wenn die Lieferung möglicherweise nicht erfolgt ist und das Eigentum an den Waren nicht auf ihn übergegangen ist der Käufer. Maßgeblich für den Vertrag ist der Zeitpunkt der Zahlung des Preises. Zahlungsbelege werden nur auf Anfrage ausgestellt.
5.3 Wenn der Käufer am Fälligkeitsdatum keine Zahlung leistet, kann der Verkäufer ohne Einschränkung aller anderen dem Verkäufer zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe:
5.3.1 vom Vertrag zurücktreten oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen;
5.3.2 jede vom Käufer geleistete Zahlung auf die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) anwenden, wie der Verkäufer es für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Verwendung durch den Käufer); Und
5.3.3 dem Käufer Zinsen (sowohl vor als auch nach einem Urteil) auf den nicht bezahlten Betrag in Höhe von 3% Prozent p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank in Rechnung zu stellen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist (wobei ein Teil eines Monats für die Berechnung der Zinsen als ganzer Monat behandelt wird).
6 Lieferung
6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt an den Käufer am vereinbarten Ort.
6.2 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur ungefähre Angaben und der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, wie auch immer diese verursacht wurden. Die Lieferzeit ist nicht wesentlich für den Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hat dies zuvor schriftlich vereinbart. Der Verkäufer kann die Waren vor dem angegebenen Liefertermin liefern, nachdem er den Käufer mit einer angemessenen Frist darüber informiert hat.
6.3 Wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden sollen, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar und stellt das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen gemäß diesen Bedingungen zu liefern, bzw. einen Anspruch des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen dar Teilzahlungen berechtigen den Käufer nicht dazu, den Vertrag als Ganzes als zurückgewiesen zu betrachten.
6.4 Wenn der Verkäufer die Lieferung der Waren (oder einer Teillieferung) aus irgendeinem Grund versäumt, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers oder des Verschuldens des Käufers liegt, und der Verkäufer dementsprechend gegenüber dem Käufer haftbar ist, ist die Haftung des Verkäufers auf den darüber hinausgehenden Betrag beschränkt (falls vorhanden) der Kosten, die dem Käufer (auf dem günstigsten verfügbaren Markt) für ähnliche Waren entstehen, um die nicht gelieferten Waren zu ersetzen, über den Preis der Waren hinaus.
6.5 Nimmt der Käufer die Waren nicht an oder erteilt er dem Verkäufer zum angegebenen Lieferzeitpunkt keine angemessenen Lieferanweisungen (ausgenommen aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Käufers liegen oder aufgrund eines Verschuldens des Verkäufers), dann kann der Verkäufer, unbeschadet aller anderen dem Verkäufer zustehenden Rechte oder Rechtsmittel:
6.5.1 die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) der Lagerung in Rechnung stellen; oder
6.5.2 die Waren zum bestmöglichen Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer den Überschuss über dem Vertragspreis in Rechnung stellen oder dem Käufer etwaige Unterschreitungen unter dem Vertragspreis in Rechnung stellen.
7 Risiko und Eigentum
7.1 Das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Waren geht auf den Käufer über:
7.1.1 im Falle von Waren, die auf dem Gelände des Verkäufers geliefert werden sollen, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder
7.1.2 im Falle von Waren, die anders als auf dem Gelände des Verkäufers geliefert werden sollen, zum Zeitpunkt der Lieferung oder, wenn der Käufer die Lieferung der Waren zu Unrecht versäumt hat, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
7.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs hinsichtlich der Waren oder jeglicher anderer Bestimmungen dieser Bedingungen geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer den vollständigen Preis der Waren und aller anderen Waren, deren Verkauf durch den Verkäufer an den Käufer vereinbart wurde und für die dann die Zahlung fällig ist, sowie aller anderen aus welchem Grund auch immer fälligen Beträge in bar oder durch frei verfügbare Mittel erhalten hat.
7.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, verwahrt der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers und hat die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter aufzubewahren und ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern und als Eigentum des Verkäufers gekennzeichnet sind (auf seinen Originalpaletten unter Schrumpffolie und mit angebrachten Paletten-Identifikationskarten), der Käufer kann die Waren jedoch im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkaufen oder verwenden, muss den Erlös jedoch treuhänderisch für den Verkäufer verwahren Verkauf oder anderweitiger Verkauf der Waren, sei es materiell oder immateriell, einschließlich Versicherungserlösen, und muss alle diese Erlöse getrennt von Geldern oder Eigentum des Käufers und Dritter aufbewahren und im Falle materieller Erlöse ordnungsgemäß geschützt und versichert aufbewahren.
7.4 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht (und vorausgesetzt, dass die Waren noch vorhanden sind und nicht weiterverkauft wurden), kann der Verkäufer jederzeit vom Käufer verlangen, die Waren an den Verkäufer zu liefern und ggf Unterlässt der Käufer dies unverzüglich, betreten Sie die Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, auf dem die Waren gelagert sind, und nehmen Sie die Waren wieder in Besitz.
7.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, die Eigentum des Verkäufers bleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld zu belasten; wenn der Käufer dies jedoch tut, werden alle vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Beträge ( ohne Einschränkung sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe des Verkäufers) werden sofort fällig und zahlbar.
8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen gewährleistet der Verkäufer, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung ihrer Spezifikation entsprechen und zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
8.2 Die oben genannte Garantie wird vom Verkäufer unter folgenden Bedingungen gewährt:
8.2.1 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel an den Waren, die sich aus vom Käufer gelieferten Abweichungen oder Spezifikationen ergeben.
8.2.2 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen oder Missbrauch zurückzuführen sind;
8.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und sofern die Waren nicht an eine Person verkauft werden, die als Verbraucher handelt (im Sinne des Unfair Contract Terms Act 1977), gelten alle Gewährleistungen, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
8.4 Eine Reklamation des Käufers, die auf einem Mangel in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder der Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation beruht, muss (unabhängig davon, ob der Käufer die Lieferung verweigert oder nicht) dem Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung mitgeteilt werden der Defekt oder Ausfall. Der Käufer muss bei allen Ansprüchen die Paletten-Identifikationskarten als Beleg vorlegen. Wenn die Lieferung nicht verweigert wird und der Käufer den Verkäufer nicht entsprechend benachrichtigt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen, und der Verkäufer übernimmt keine Haftung für solche Mängel oder Ausfälle, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen wenn die Ware vertragsgemäß geliefert wurde und der Käufer später als sechs Monate nach der Lieferung keine Ansprüche mehr geltend machen kann.
8.5 Wird bei der Abfüllung ein Mangel festgestellt, ist die beanstandete Ware zur Prüfung durch den Verkäufer unter Quarantäne zu stellen, wobei die Prüfung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Reklamation erfolgen muss. Jede einzelne Mängelrüge muss durch Proben der betreffenden Ware zur Analyse belegt werden.
8.6 Wenn dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen ein gültiger Anspruch in Bezug auf eine der Waren mitgeteilt wird, der auf einem Mangel in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder auf deren Nichterfüllung der Spezifikation beruht, kann der Verkäufer die Waren ersetzen ( oder den fraglichen Teil) kostenlos zurückerstatten oder dem Käufer nach alleinigem Ermessen den Preis der Waren (oder einen anteiligen Teil des Preises) erstatten; in diesem Fall übernimmt der Verkäufer keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer.
8.7 Außer im Falle von Todesfällen oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, oder im Falle der Haftung für fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987 haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht aufgrund von Zusicherungen (sofern diese nicht betrügerisch sind), stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen oder Pflichten nach Gewohnheitsrecht oder gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags für entgangenen Gewinn oder indirekte, spezielle oder Folgeverluste oder -schäden, Kosten, Aufwendungen oder sonstige Schadensersatzansprüche jeglicher Art (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder anderweitig verursacht wurden), die aus der Lieferung der Waren (einschließlich Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung der Waren gemäß Vertrag oder überhaupt) oder ihrer Verwendung oder ihrem Weiterverkauf durch den Käufer entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, und die Gesamthaftung des Verkäufers gemäß dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem übersteigt nicht den Preis der Waren, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
8.8 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass er gegen den Vertrag verstößt, wenn er seine Verpflichtungen in Bezug auf die Waren verspätet oder nicht erfüllt auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt. Ohne das Vorstehende einzuschränken, gelten die folgenden als Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen:
8.8.1 Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer oder Unfall;
8.8.2 Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufstand, Unruhen oder Beschlagnahmung;
8.8.3 Handlungen, Beschränkungen, Vorschriften, Durchführungsgesetze, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens einer Regierungs-, Parlaments- oder Kommunalbehörde;
8.8.4 Import- oder Exportbestimmungen oder Embargos;
8.8.5 Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe oder Handelsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob Mitarbeiter des Verkäufers oder eines Dritten beteiligt sind);
8.8.6 Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Treibstoff, Teilen oder Maschinen;
8.8.7 Stromausfall oder Maschinenausfall.
9 Insolvenz des Käufers
9.1 Diese Klausel 9 gilt, wenn:
9.1.1 der Käufer einen Vergleich oder eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern schließt oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) in die Insolvenz geht oder in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Sanierung) oder a Das Moratorium tritt für den Käufer in Kraft (im Sinne des Insolvenzgesetzes von 1986); oder
9.1.2 ein Pfänder Eigentum oder Vermögenswerte des Käufers in Besitz nimmt oder ein Insolvenzverwalter ernannt wird; oder
9.1.3 der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht; oder
9.1.4 der Verkäufer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eines der oben genannten Ereignisse beim Käufer eintreten wird, und den Käufer entsprechend benachrichtigt.
9.2 Wenn diese Klausel Anwendung findet, kann der Verkäufer ohne Einschränkung aller anderen dem Verkäufer zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags aussetzen, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Käufer besteht, und wenn die Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden Der Preis ist ungeachtet etwaiger gegenteiliger vorheriger Vereinbarungen oder Vereinbarungen sofort fällig und zahlbar.
10 Allgemeines
10.1 Eine Mitteilung, die gemäß diesen Bedingungen von einer Partei gegenüber der anderen Partei erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz der anderen Partei oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die zum jeweiligen Zeitpunkt gemäß dieser Vereinbarung mitgeteilt wurde dieser Bestimmung an die kündigende Partei zu übermitteln.
10.2 Ein Verzicht des Verkäufers im Falle einer Vertragsverletzung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht im Falle einer späteren Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung.
10.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrags von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen des Vertrags und der übrigen Bestimmungen der betreffenden Bestimmung davon unberührt.
10.4 Der Vertrag unterliegt den Gesetzen Englands und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.